Neues Vermittlungsprinzip für Mietwohnungen
Seit 1. Juli 2023 gilt in Österreich eine gesetzliche Neuregelung bei der Vermittlung von Mietwohnungen: das sogenannte Bestellerprinzip. Dieses betrifft insbesondere Maklerverträge im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum und regelt, wer die Maklerprovision zu tragen hat.
Im Mittelpunkt steht das sogenannte Erstauftraggeberprinzip: Es soll sicherstellen, dass diejenige Person, die einen Immobilienmakler zuerst beauftragt hat, auch die Kosten für dessen Tätigkeit übernimmt.